Reisen: Unterkunft entspricht nicht / zuhause / schon reklamiert
Haben Sie Mängel vor Ort gemeldet und Gelegenheit zur Abhilfe gegeben, halten Sie jetzt schriftlich fest, wann, bei wem und wie Sie reklamiert haben und was danach geschah. Fordern Sie nach Rückkehr möglichst rasch eine nachvollziehbar bezifferte Preisminderung oder begründeten Schadenersatz beim zuständigen Vertragspartner.
Die Höhe hängt von der gebuchten Leistung, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung sowie dem anwendbaren Recht ab; ein voller Reisepreis ist nicht automatisch zu erstatten. Fügen Sie Buchung, Reklamationen, Fotos und notwendige Zusatzkosten bei. Prüfen Sie Vertragsfristen und lassen Sie eine Ablehnung bei uns beurteilen.