Arbeit: Wann ist Arbeitsverhältnis beendet?
Das Ende des Arbeitsverhältnisses und der letzte Tag, an dem Sie tatsächlich arbeiten, sind nicht zwingend identisch. Das Vertragsende richtet sich nach Vertrag, Kündigungsfrist und allfälligen Unterbrechungen. Verbleibende Ferien ändern das Vertragsende nicht von sich aus.
Bei einem Austritt im laufenden Jahr wird der Ferienanspruch grundsätzlich anteilig berechnet. Beispiel: Bei einer Anstellung von Januar bis Ende September und 20 Ferientagen pro Jahr ergeben 9/12 von 20 insgesamt 15 Tage. Davon ziehen Sie die bereits bezogenen Ferien ab. Eine zulässige Ferienkürzung oder eine günstigere vertragliche Regelung kann die Rechnung verändern.
Vereinbaren Sie den Bezug des Restguthabens mit dem Arbeitgeber. Sie dürfen Ferien nicht eigenmächtig antreten. Klären Sie schriftlich, wie die Restferien behandelt werden und wann Ihr letzter tatsächlicher Arbeitstag ist.