Reisen: Pauschalreise im Ausland gebucht
Bei Buchung über einen ausländischen Veranstalter müssen anwendbares Recht und zuständige Gerichte geprüft werden. Entscheidend sind nicht allein Sitz oder Sprache der Website, sondern unter anderem Ihr Wohnsitz, wie das Angebot an Sie gerichtet war, Vertrag und Buchungsablauf. Schweizer Recht gilt nicht automatisch, ist aber auch nicht allein wegen des ausländischen Anbieters ausgeschlossen.
Senden Sie Buchung, Bedingungen, Anbieteranschrift und Korrespondenz. Melden Sie Mängel trotzdem sofort vor Ort und nachweisbar an den zuständigen Anbieter; warten Sie dafür nicht die Rechtsprüfung ab.