Reisen: Pauschalreise in der Schweiz gebucht
Bei einer in der Schweiz gebuchten Pauschalreise ist grundsätzlich das schweizerische Pauschalreisegesetz zu prüfen. Bei ausländischen Vertragspartnern oder besonderen Buchungskonstellationen können zusätzlich Fragen zum anwendbaren Recht entstehen.
Melden Sie Mängel unverzüglich dem Veranstalter oder seiner zuständigen Vertretung, am besten nachweisbar schriftlich, und verlangen Sie Abhilfe. Dokumentieren Sie versprochene und erhaltene Leistungen sowie Zusatzkosten. Bei wesentlichen fehlenden Leistungen können Ersatzleistungen, eine angemessene Preisdifferenz oder weitere Ansprüche infrage kommen. Nicht jeder Mangel führt automatisch zu vollem Schadenersatz; Voraussetzungen und gesetzliche Ausnahmen sind zu prüfen. Bei ungelöstem Streit kann auch die Ombudsstelle der Schweizer Reisebranche helfen, soweit der Anbieter und der Streit in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.