Tipps zur Selbsthilfe

Familie: Scheidung / Nur einer will sich scheiden lassen

Wenn Ihr Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt, können Sie grundsätzlich nach zwei Jahren tatsächlichen Getrenntlebens eine Scheidungsklage einreichen (Art. 114 ZGB).

Vorher ist eine Klage nur aus schwerwiegenden Gründen möglich, die Ihnen nicht zuzurechnen sind und die Fortsetzung der Ehe unzumutbar machen (Art. 115 ZGB). Schwere häusliche Gewalt kann ein solcher Grund sein; das Gericht beurteilt den Einzelfall.

Dokumentieren Sie den Beginn der Trennung. Klären Sie frühzeitig, wie Wohnung, Unterhalt und Kinderbelange bis zur Scheidung geregelt werden. Bei unmittelbarer Gefahr wenden Sie sich an die Polizei oder eine Opferhilfestelle.

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