Familie: Vaterschaft / nicht verheiratet / Vater will Kind nicht anerkennen
Erkennt der Vater das Kind nicht an, können die Mutter und das Kind die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft verlangen. Für die Mutter gilt grundsätzlich eine Frist von einem Jahr seit der Geburt; für das Kind grundsätzlich bis ein Jahr nach Erreichen der Volljährigkeit (Art. 261 und 263 ZGB).
Ein bereits bestehendes Kindesverhältnis zu einem anderen Mann oder wichtige Gründe für eine Verspätung können die Beurteilung verändern. Lassen Sie die Frist deshalb frühzeitig prüfen. Wenden Sie sich an eine Rechtsberatung oder die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, um das Vorgehen und eine allfällige Vertretung des Kindes zu klären.