Familie: Scheidung / Beide wollen sich scheiden lassen
Wenn Sie beide die Scheidung wollen, können Sie beim zuständigen Gericht ein gemeinsames Scheidungsbegehren einreichen. Sind auch die Folgen geklärt, legen Sie eine vollständige Scheidungsvereinbarung bei. Das Gericht prüft die Vereinbarung; Kinderbelange werden besonders geprüft (Art. 111 ZGB).
Über einzelne Folgen müssen Sie sich nicht zwingend einig sein: Sie können das Gericht bitten, die offenen Punkte zu entscheiden (Art. 112 ZGB). Bereiten Sie insbesondere Unterlagen zu Einkommen, Vermögen, Schulden, Vorsorge, Wohnung und Betreuung der Kinder vor. Aktuelle Formulare und Merkblätter erhalten Sie beim zuständigen kantonalen Gericht.