Familie: Vaterschaft / Mit der Kindsmutter verheiratet
Wird ein Kind während der Ehe geboren, gilt der Ehemann grundsätzlich als rechtlicher Vater. Wenn Sie Ihre Vaterschaft bestreiten, muss diese Vermutung gerichtlich angefochten werden.
Für den Ehemann gilt grundsätzlich eine Klagefrist von einem Jahr ab Kenntnis der Geburt und der Tatsachen, die gegen seine Vaterschaft sprechen; zusätzlich gilt grundsätzlich eine Grenze von fünf Jahren seit der Geburt. Eine verspätete Klage ist nur bei wichtigen entschuldbaren Gründen möglich (Art. 256c ZGB).
Lassen Sie die Frist und das weitere Vorgehen sofort prüfen. Ein privater DNA-Test allein ändert die rechtliche Vaterschaft nicht.