Arbeit: Arbeitszeugnis nicht erhalten
Bei einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis können Sie jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen: während der Anstellung als Zwischenzeugnis und bei deren Ende als Schlusszeugnis (Art. 330a OR). Fordern Sie es rechtzeitig an, damit es für Ihre Stellensuche vorliegt.
Erhalten Sie das verlangte Zeugnis nicht, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arbeitgeber. Setzen Sie ihm anschliessend bei Bedarf schriftlich eine angemessene Frist. Dafür können Sie unseren Musterbrief zum Anfordern eines Arbeitszeugnisses verwenden.
Unser Tipp: Verlangen Sie von Zeit zu Zeit ein Zwischenzeugnis, insbesondere vor einem Vorgesetztenwechsel. Nach rund 1,5 Jahren kann dies eine praktische Orientierung sein: Eine gewisse Beschäftigungsdauer erleichtert eine aussagekräftige Beurteilung. Dies ist keine gesetzliche Wartefrist. Sie können ein Zwischenzeugnis jederzeit verlangen, auch früher.