Familie: Eheschutz
Eine Trennung wirft oft sofort Fragen auf: Wer bleibt in der Wohnung, wie werden die Kinder betreut und welcher Unterhalt ist zu bezahlen? Sie müssen mit einer Regelung nicht bis zur Scheidung warten.
Können Sie sich nicht einigen, können Sie beim zuständigen Gericht Eheschutzmassnahmen beantragen. Läuft bereits ein Scheidungsverfahren, werden notwendige Regelungen in der Regel als vorsorgliche Massnahmen in diesem Verfahren beantragt.
Halten Sie Ihre Anliegen konkret fest und sammeln Sie Belege zu Einkommen, Ausgaben, Wohnung und der bisherigen Betreuung der Kinder.