Tipps zur Selbsthilfe: Per­sön­liche Fotos wurden ver­öffent­licht

Datenschutz: Ihre Fotos wurden veröffentlicht

Jede Person hat das Recht am eigenen Bild und kann selbst bestimmen, ob und wo Bilder von ihr veröffentlicht werden. Jeder Verstoss dagegen stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Daher dürfen Bilder von anderen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht werden. 

Fragen Sie die Person, welche Ihre Bilder veröffentlicht hat zuerst informell an, diese wieder zu löschen und erklären Sie ihr, dass Sie keine Veröffentlichungen Ihrer Bilder im Netz wünschen. 

Nützt dies nichts, können Sie bei der Plattform, auf welcher die Bilder veröffentlicht wurden, beispielsweise Facebook, die Löschung dieser Fotos beantragen. 

Zudem können Sie die betroffenen Personen bei einer Veröffentlichung der Fotos verklagen (Art. 28 ZGB). Diese müssen dann die Fotos vom Netz löschen, unter Umständen Schadensersatz leisten und allenfalls für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen.

Allgemein gilt, dass Fotos nur dann ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürfen, wenn ein öffentliches Interesse an den Aufnahmen besteht.