Tipps zur Selbsthilfe

Datenschutz: Ihre Fotos wurden veröffentlicht

Sichern Sie zuerst Belege: Adresse der Veröffentlichung, Datum und Screenshots. Verbreiten Sie sensible Bilder dabei nicht weiter. Das Recht am eigenen Bild schützt erkennbare Personen. Es ist vom Urheberrecht der Person zu unterscheiden, die das Foto aufgenommen hat.

Eine Veröffentlichung ohne Einwilligung ist nicht automatisch in jedem Fall rechtswidrig: Ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder eine gesetzliche Grundlage kann sie rechtfertigen. Prüfen Sie auch, wozu Sie allenfalls zugestimmt haben. Im Zweifel lassen Sie die konkrete Verwendung beurteilen.

Meist ist ein sachlicher erster Schritt sinnvoll: Bitten Sie die veröffentlichende Person um Entfernung und erklären Sie, dass Sie diese Veröffentlichung nicht wünschen. Halten Sie Ihre Anfrage schriftlich fest. Bleibt sie erfolglos, melden Sie die Bilder bei der Plattform und beantragen Sie die Entfernung.

Bei Intimbildern, Drohungen oder Erpressung sollten Sie nicht erst lange auf eine freundliche Antwort warten. Holen Sie rasch Unterstützung und wenden Sie sich gegebenenfalls an die Polizei. Zahlen Sie bei Erpressung nicht vorschnell und sichern Sie die Nachrichten.

Bei einer widerrechtlichen Veröffentlichung können gerichtliche Schritte, bei Dringlichkeit auch vorsorgliche Massnahmen, in Betracht kommen. Entfernung, Schadenersatz oder Genugtuung und die Kostenfolgen hängen von den Voraussetzungen und dem Entscheid ab. Eine Kontaktaufnahme mit uns ersetzt keine nötige fristgerechte Eingabe.