Tipps zur Selbsthilfe

Datenschutz: Private Fahndungen auf Social Media

Ein Foto zu teilen und jemanden öffentlich als verdächtig darzustellen, kann dessen Persönlichkeitsrechte verletzen. Ungeprüfte Anschuldigungen oder Aufrufe zur eigenen Jagd auf Personen sind besonders problematisch. Je nach Inhalt drohen zivilrechtliche Ansprüche und auch strafrechtliche Folgen; nicht jeder geteilte Aufruf löst automatisch Schadenersatz aus.

Unterscheiden Sie eine eigenmächtige Veröffentlichung von einem aktuellen offiziellen Polizei- oder Vermisstenaufruf. Prüfen Sie die ursprüngliche Quelle, das Datum und ob der Aufruf inzwischen zurückgezogen wurde. Ein Screenshot ohne überprüfbaren Ursprung oder ein privater Beitrag ist kein verlässlicher Nachweis. Teilen Sie im Zweifel nicht; klären Sie eine Vermisstensituation direkt mit der Polizei.

Wenn eine Behörde um Weiterverbreitung bittet, verwenden Sie möglichst den aktuellen Originalbeitrag und fügen Sie keine eigenen Verdächtigungen oder privaten Daten hinzu. Hinweise gehören an die genannte offizielle Stelle, nicht öffentlich in Kommentare. Entfernen Sie überholte eigene Beiträge zeitnah, wenn die Suche beendet ist.