Arbeit: Ferienauszahlung während Kündigungsfrist
Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien nicht ausbezahlt werden. Die Rede ist hier von einem zwingenden Abgeltungsverbot, da das Auszahlen der Ferien ansonsten den eigentlichen Erholungszweck verhindert.
Ausnahme: Kann der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Ferien nicht mehr beziehen, so darf ihm der restliche Ferienanspruch in Geld ausbezahlt werden.