Tipps zur Selbsthilfe

Arbeit/Versicherung: Unfall

Bei einem versicherten Unfall beträgt das Taggeld der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) bei voller Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich 80% des versicherten Verdiensts. Es entsteht ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag und wird für Kalendertage ausgerichtet. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird es entsprechend reduziert. Der Anspruch endet mit voller Arbeitsfähigkeit, Beginn einer Invalidenrente oder Tod.

Melden Sie den Unfall dem Arbeitgeber beziehungsweise Versicherer rasch und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein. Prüfen Sie insbesondere bei einem Freizeitunfall, ob Nichtberufsunfälle gedeckt sind; dies hängt bei Arbeitnehmern unter anderem von der wöchentlichen Arbeitszeit beim selben Arbeitgeber ab.

Kontrollieren Sie Taggeldberechnung und Lohnabrechnung. Vertraglich können bessere Leistungen vorgesehen sein; für die Wartezeit und eine allfällige Differenz sind auch die Regeln zur Lohnfortzahlung zu beachten. Bei einer Ablehnung oder Kürzung beachten Sie die Rechtsmittelbelehrung und deren Frist.

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