Tipps zur Selbsthilfe

Arbeit: Verjährung oder Verfall von Ferien

Nicht bezogene Ferien dürfen nicht einfach am Jahresende gestrichen werden. Der Ferienanspruch verjährt grundsätzlich nach fünf Jahren; die Frist beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem die Ferien hätten gewährt werden müssen.

Prüfen Sie den Feriensaldo regelmässig und bewahren Sie Abrechnungen und Bewilligungen auf. Vereinbaren Sie rechtzeitig den Bezug übertragener Tage. Der Arbeitgeber bestimmt den Ferienzeitpunkt unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und der betrieblichen Interessen. Wenn ältere Ansprüche bestritten werden, holen Sie rechtzeitig Rat ein: Eine gewöhnliche Mahnung allein unterbricht die Verjährung nicht.