Arbeit: Feiertag fällt in die Ferien
Wenn Feiertage – an denen Sie sowieso frei hätten – in Ihre Ferien fallen, muss der Arbeitgeber dies berücksichtigen. Er darf die Feiertage also nicht von Ihrem Feriensaldo abziehen.
Wenn Feiertage – an denen Sie sowieso frei hätten – in Ihre Ferien fallen, muss der Arbeitgeber dies berücksichtigen. Er darf die Feiertage also nicht von Ihrem Feriensaldo abziehen.