Wohnen: Grundeigentümer/Dienstbarkeiten/Anderes
Wird eine Dienstbarkeit übermässig ausgeübt oder ihre rechtmässige Ausübung verhindert, schildern Sie uns die Situation. Wir prüfen den Umfang des Rechts anhand des Grundbucheintrags und der Begründungsbelege. Senden Sie vorhandene Korrespondenz und Fotos. Verändern oder sperren Sie den betroffenen Bereich nicht ungeprüft eigenmächtig.