Tipps zur Selbsthilfe

Wohnen: Grundeigentümer/Dienstbarkeiten allgemein

Eine Dienstbarkeit gibt beispielsweise einem Nachbargrundstück oder einer bestimmten Person ein begrenztes Nutzungsrecht oder beschränkt die Nutzung des belasteten Grundstücks. Beispiele sind Weg-, Leitungs-, Näherbau-, Wohnrechte und Nutzniessung. Entscheidend sind Grundbucheintrag und Belege zur Errichtung; nicht jede Dienstbarkeit steht nur einem Nachbarn zu.

Die vertragliche Errichtung einer Grunddienstbarkeit braucht grundsätzlich öffentliche Beurkundung und Grundbucheintrag. Gesetzliche Ansprüche wie ein Notweg haben besondere Voraussetzungen; Form, Eintragung und Entschädigung sind im konkreten Fall zu prüfen. Ein einfacher schriftlicher Vertrag genügt nicht pauschal für alle gesetzlichen Rechte.

Berechtigte müssen das Recht möglichst schonend ausüben; Belastete dürfen die zulässige Ausübung nicht verhindern oder erschweren. Senden Sie uns bei Streit Grundbuchauszug, Begründungsunterlagen und Korrespondenz. Nicht jede Beeinträchtigung ist automatisch eine unzulässige Ausübung.