Wohnen/Familie: Konkubinat Trennung Mietvertrag von 1 Partner unterschrieben, Partner als Gast
Zieht Ihr unverheirateter Partner zu Ihnen, ist dafür grundsätzlich keine Zustimmung des Vermieters nötig. Informieren Sie ihn über die zusätzliche Person und prüfen Sie besondere Belegungsregeln, etwa bei Genossenschaftswohnungen. Ist tatsächlich eine Untermiete vereinbart, gelten deren Regeln.
Bei einer Trennung ist zuerst zu klären, ob Ihr Partner bloss Gast ist oder eigene vertragliche Nutzungsrechte hat. Auch mündliche Vereinbarungen und andere Gegenleistungen als eine direkte Mietzahlung können relevant sein. Keine Mietzahlung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass Sie einen sofortigen Auszug rechtlich durchsetzen können.
Vereinbaren Sie möglichst einen nachvollziehbaren Auszugstermin. Bei Streit lassen Sie Nutzungsrecht, Beendigung und nötigenfalls gerichtliche Ausweisung prüfen. Wechseln Sie nicht eigenmächtig die Schlösser und entfernen Sie keine Sachen. Bei Gewalt oder akuter Gefahr geht Sicherheit vor; wenden Sie sich an die Polizei. Für Ehe oder eingetragene Partnerschaft gelten zusätzliche Regeln.