Tipps zur Selbsthilfe

Wohnen: Abnutzung der Wohnung

Normale Abnutzung aus vertragsgemässem Gebrauch ist im Mietzins enthalten. Ob beispielsweise Nagellöcher oder Verfärbungen noch normal sind, hängt auch von Anzahl, Ausmass und Umständen ab. Nicht jede Beschädigung ist normale Abnutzung.

Für einen Ihnen zurechenbaren Schaden kommt grundsätzlich nur der tatsächliche Schaden in Betracht, nicht automatisch der Neupreis. Bei einem ersetzten Gegenstand ist insbesondere dessen Alter und verbleibende Lebensdauer wichtig. Lebensdauertabellen sind Orientierungshilfen, keine starren gesetzlichen Regeln. Bei vollständig verbrauchter Lebensdauer besteht für den blossen Ersatzwert regelmässig kein Anspruch; andere nachgewiesene Schäden oder nötige Arbeiten sind gesondert zu prüfen.

Verlangen Sie Angaben zu Alter, Zustand, Reparatur oder Ersatz und eine nachvollziehbare Berechnung. Vergleichen Sie Einzugs- und Abgabeprotokoll und melden Sie mögliche versicherte Schäden Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Anerkennen Sie bestrittene Kosten nicht ungeprüft.