Tipps zur Selbsthilfe: Abgabeprotokoll

Wohnen: Übergabeprotokoll bei Auszug

Bitte lesen Sie das Abgabeprotokoll genau durch, bevor Sie es unterzeichnen.

Unterschreiben Sie keine Schuldanerkennung, wenn Sie nicht damit einverstanden oder unsicher sind.

Sollten Sie mit einem / einigen Punkten nicht einverstanden sein, bestehen Sie darauf, dass dies im Protokoll vermerkt wird oder unterschreiben Sie es nicht. Sie sind nicht verpflichtet, ein Dokument zu unterschreiben, mit dessen Inhalt Sie nicht einverstanden sind. Sie können sich zudem vorbehalten das Protokoll später zu unterschreiben, nachdem Sie es in Ruhe geprüft haben.

Bedenken Sie, dass Ihr Vermieter Mängel sofort, sprich innert weniger Tage nach der Wohnungsabnahme, rügen muss, sonst verwirken seine Rechte in Bezug auf seine Instandstellungsforderungen.