Wohnen: Übergabeprotokoll bei Auszug
Lesen Sie das Abgabeprotokoll vor der Unterschrift genau. Unterschreiben Sie keine Kosten- oder Schuldanerkennung, die Sie bestreiten oder nicht verstehen. Lassen Sie Vorbehalte bei den betroffenen Punkten ausdrücklich vermerken. Sie müssen ein inhaltlich bestrittenes Protokoll nicht unterschreiben. Verlangen Sie eine Kopie und dokumentieren Sie Zustand und Rückgabe unabhängig davon.
Nach Art. 267a OR muss der Vermieter die Wohnung bei der Rückgabe prüfen und Ihnen die Mängel, für die er Sie verantwortlich hält, sofort mitteilen. Bei erkennbaren Mängeln kann eine verspätete Rüge seine Ansprüche ausschliessen. Versteckte Mängel, die bei üblicher Prüfung nicht erkennbar waren, sind eine Ausnahme: Er muss sie sofort nach Entdeckung melden. Es gibt keine allgemein sichere Wartefrist von einigen Tagen. Lassen Sie verspätete oder unklare Forderungen prüfen.