Wohnen: Wohnungsrückgabe Reinigung
Klären Sie anhand des Mietvertrags und anwendbarer Regeln, welche Reinigung vereinbart ist. Begriffe wie besenrein und Reinigungspauschale bedeuten nicht überall dasselbe. Fragen Sie früh nach einer konkreten Checkliste. Eine Pauschale ist nicht automatisch geschuldet oder stets gültig; lassen Sie zweifelhafte Vertragsklauseln prüfen.
Räumen und reinigen Sie die vereinbarten Bereiche einschliesslich Nebenräumen. Bei üblicher gründlicher Reinigung gehören insbesondere Küche, Geräte, Bad, Schränke, Böden und zugängliche Fenster dazu. Verwenden Sie materialgerechte Mittel und Pflegehinweise. Schleifen, Wachsen oder Shampoonieren ist nicht pauschal nötig und kann Böden oder Teppiche beschädigen. Normale Abnutzung müssen Sie nicht durch Erneuerung beseitigen; gehen Sie bei gefährlichen oder schwer zugänglichen Arbeiten keine unnötigen Risiken ein.
Bei einem Reinigungsunternehmen vereinbaren Sie schriftlich Umfang, Termin, Preis, Abnahmegarantie und Zahlungsbedingungen, wenn möglich Zahlung erst nach Abnahme. Klären Sie, welche Nachreinigung kostenlos ist und ob jemand beim Termin anwesend sein kann. Diese Leistungen bestehen aufgrund der Vereinbarung, nicht automatisch bei jedem Auftrag. Fotografieren Sie das Ergebnis; unberechtigte Nachreinigungskosten können Sie bestreiten. Gegenüber dem Vermieter bleiben Sie grundsätzlich für die geschuldete Reinigung verantwortlich.