Wohnen: Wohnungsrückgabe
Vereinbaren Sie den Abgabetermin frühzeitig, möglichst etwa einen Monat vorher. Das ist eine Planungsempfehlung, keine allgemeine gesetzliche Monatsfrist. Prüfen Sie Vertrag und anwendbare örtliche Regeln zum Rückgabetermin. Räumen und reinigen Sie alle mitgemieteten Räume und geben Sie sämtliche Schlüssel zurück.
Fotografieren Sie den Zustand und halten Sie Zählerstände, Schlüssel und Beanstandungen im Protokoll fest. Lesen Sie es vor der Unterschrift; eine Unterschrift kann auch eine Kosten- oder Haftungsanerkennung enthalten. Vermerken Sie, wenn Sie eine Beanstandung oder Kostenforderung bestreiten. Normale Abnutzung aus vertragsgemässem Gebrauch ist kein zu ersetzender Mieterschaden.
Melden Sie mögliche Schäden früh Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Fragen Sie bei Streit oder grösseren Schäden, ob sie Unterstützung oder eine Begleitung anbietet; darauf besteht nicht generell Anspruch. Bei verweigerter Abnahme dokumentieren Sie Ihr Rückgabeangebot und lassen Sie das weitere Vorgehen prüfen. Schlüsselabgabe allein befreit bei vorzeitigem Auszug nicht automatisch von weiteren Mietzahlungen.