Wohnen: Ausserordentliche Kündigung Vermieter wegen Zahlungsausstand
Sind nach Übernahme der Wohnung oder Geschäftsräume fällige Mietzinse oder Nebenkosten unbezahlt, kann der Vermieter nach Art. 257d OR schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen setzen und für den Fall der Nichtzahlung die Kündigung androhen. Bleibt die fristgerechte Zahlung aus, kann er mit mindestens weiteren 30 Tagen auf ein Monatsende kündigen. Die Kündigung braucht das amtliche Formular. Bei einer Familienwohnung sind sowohl Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung als auch Kündigung separat an beide Partner zuzustellen.
Reagieren Sie sofort auf die Mahnung: Prüfen Sie Betrag, Fälligkeit, Zahlungen und Zustellung. Bezahlen Sie berechtigte Ausstände rechtzeitig und dokumentieren Sie die Zahlung. Suchen Sie bei Schwierigkeiten früh das Gespräch und nötigenfalls soziale Unterstützung. Eine Ratenzahlung oder Fristverlängerung muss tatsächlich vereinbart sein; eine Anfrage allein verhindert die Kündigung nicht.
Lassen Sie eine erhaltene Kündigung rasch prüfen und halten Sie bei einer Anfechtung die 30 Tage seit Empfang ein. Form- oder andere Fehler können relevant sein, sind aber nicht pauschal häufig oder sicher vorhanden. Eine berechtigte und gültige Zahlungsverzugskündigung schliesst die Erstreckung aus. Auch eine spätere Zahlung hebt eine bereits wirksame Kündigung nicht automatisch auf.