Tipps zur Selbsthilfe

Wohnen: vorzeitiger Auszug

Wenn Sie die Wohnung vorzeitig zurückgeben wollen, suchen Sie mindestens einen zumutbaren, zahlungsfähigen Ersatzmieter, der den Vertrag auf den gewünschten Termin zu den gleichen Bedingungen übernehmen will. Ein geeigneter Kandidat genügt rechtlich; mehrere sind praktisch sinnvoll, falls jemand abspringt.

Reichen Sie dem Vermieter die vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Kontaktdaten und Übernahmetermin nachweisbar ein. Betreibungen oder Sozialhilfebezug machen eine Person nicht automatisch unzumutbar; die konkrete Zahlungsfähigkeit und Sicherung der Mietzahlung müssen aber geprüft werden. Eine Zahlung durch die Sozialhilfe beseitigt nicht pauschal jedes Risiko.

Der Vermieter braucht eine angemessene Prüfungszeit. Nach etwa 14 bis 21 Tagen nachzufragen ist oft vernünftig, aber keine starre gesetzliche Frist. Vollständigkeit der Unterlagen und Umstände zählen. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Entlassung. Lehnt der Vermieter einen tatsächlich geeigneten, zur Übernahme bereiten Kandidaten grundlos ab, kann Ihre Zahlungspflicht ab dessen möglichem Übernahmetermin enden, sofern auch die Rückgabe sichergestellt ist.

Vereinbaren Sie die Abgabe und dokumentieren Sie Zustand und alle Schlüssel. Kommt der Vermieter nicht oder verweigert er die Schlüsselannahme, bieten Sie die Rückgabe nachweisbar an und klären Sie eine sichere Rücksendung mit Sendungsverfolgung. Dokumentieren Sie den Inhalt, etwa mit einer neutralen Zeugin. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Post den Inhalt bestätigt. Schlüsselrückgabe allein beendet Ihre Zahlungspflicht nicht.

Ohne geeigneten Ersatzmieter bleibt die Miete grundsätzlich bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung geschuldet. Ersparte Kosten, anderweitiger Nutzen und absichtlich unterlassener Gewinn sind anzurechnen. Stoppen Sie Zahlungen bei streitiger Entlassung nicht ungeprüft. Wir können Belege und gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren prüfen. Erhalten Sie einen Zahlungsbefehl und bestreiten die Forderung, erheben Sie innert 10 Tagen Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt. Besondere anwendbare Rahmenmietverträge sind ebenfalls zu beachten.