Tipps zur Selbsthilfe: Ausserordentliche Kündigung

Wohnen: Ausserordentliche Kündigung durch den Mieter

Als Mieter können Sie in folgenden Fällen ausserordentlich kündigen:

  • Wenn die Wohnung einen Mangel aufweist, der die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch ausschliesst oder erheblich einschränkt und der Vermieter trotz Kenntnis des Mangels, diesen nicht beseitigt, dann können Sie Ihren Mietvertrag fristlos kündigen (Art. 259b lit. a OR)
  • Aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für Sie als Mieter unzumutbar macht, können Sie mit der gesetzlichen Frist (3 Monate bei Wohnungen und 6 Monate bei Geschäfträumen) auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen. Allerdings können Sie hier schadenersatzflichtig gemacht werden (Art 266g OR).
  • Die Erben können bei Tod eines Mieters mit der gestzlichen Frist (siehe oben) auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen (Art. 266i OR).

Melden Sie uns einen solchen Fall am besten vor dem Versand einer ausserordentlichen Kündigung an. So können wir mit Ihnen das korrekte Vorgehen besprechen.