Rechtshilfe: Mietzinssenkung

Unser Tipp für Sie

Sinkt der Referenzzinssatz für Hypotheken entweder unter den für Ihren Mietvertrag geltenden Basis-Referenzzinssatz oder seit der letzten Mietzinsveränderung, können Sie an Ihren Vermieter ein Mietzinsherabsetzungsbegehren stellen.

Beantwortet Ihr Vermieter das Mietzinsherabsetzungsbegehren innert 30-tägiger Frist entweder negativ oder gar nicht, können Sie folgendes tun: Sie richten innert weiteren 30 Tagen, nachdem Sie die negative, beziehungsweise gar keine Antwort von Ihrem Vermieter erhalten haben, ein Mietzinsherabsetzungsbegehren an die für Ihren Bezirk / Kanton zuständige Mietschlichtungsstelle. Verpassen Sie diese Frist, müssen Sie von vorne beginnen, also ein neues Mietzinsherabsetzungsbegehren bei Ihrem Vermieter einreichen.

Sie haben im Moment keinen aktiven Versicherungsvertrag. Es ist deshalb nicht möglich einen Rechtsfall zu melden.