Rechtshilfe: Kleiner Unterhalt

Unser Tipp für Sie

Mit kleinem Unterhalt gemeint ist, dass Sie kleinere Mängel, die Sie als durchschnittlich handwerklich begabter Mieter selber erledigen können, auch selber beheben oder auf Ihre Kosten beheben lassen müssen.

Beispiele: Kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungsarbeiten und Ausbesserungen, wie etwa das Ölen von Scharnieren oder das Anziehen einer lockeren Schraube bei einer Steckdose. Auch das Entstopfen des Abwassersyphons beim Lavabo, sofern er mit einfachen Handgriffen geöffnet werden kann, gehört dazu.

Sie haben im Moment keinen aktiven Versicherungsvertrag. Es ist deshalb nicht möglich einen Rechtsfall zu melden.