Rechtshilfe: Zulässige Nebenkosten

Unser Tipp für Sie

Als Nebenkosten zulässig sind nur die Betriebskosten, die mit dem Gebrauch der Mietsache, also Ihrer Wohnung, zusammenhängen. Steuern, Unterhaltskosten und Reparaturkosten dürfen grundsätzlich nicht über die Nebenkostenabrechnung auf Sie als Mieter überwälzt werden.

Für WEG-Wohnungen (nach eidgenössischem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz subventionierte Wohnungen) gelten besondere Bestimmungen.

Sie haben im Moment keinen aktiven Versicherungsvertrag. Es ist deshalb nicht möglich einen Rechtsfall zu melden.