Rechtshilfe: Kosten Inkassofirma

Unser Tipp für Sie

Haben Sie Schulden und beauftragt Ihr Gläubiger eine Inkassofirma mit dem Inkasso, müssen Sie die Inkassokosten nicht bezahlen. Sie schulden einzig die Grundforderung, den Verzugszins und die Mahngebühren, sofern diese vereinbart waren.

Den häufig anzutreffenden Verzugsschaden nach Art. 106 OR müssen Sie nicht bezahlen.

Sie haben im Moment keinen aktiven Versicherungsvertrag. Es ist deshalb nicht möglich einen Rechtsfall zu melden.