Rechtshilfe: Grundversicherung

Unser Tipp für Sie

Die Grundversicherung kann jährlich gewechselt und gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eingehen.

Mit Bezug auf die obligatorische Grundversicherung muss die Krankenkasse jede Person ohne gesundheitliche Vorbehalte aufnehmen.

Sie haben im Moment keinen aktiven Versicherungsvertrag. Es ist deshalb nicht möglich einen Rechtsfall zu melden.