JUSTIS GmbH ℅ CAP Rechtsschutz Neue Winterthurerstrasse 88 8304 Wallisellen
service@justis.ch +41 58 358 09 99
Gerne beraten wir Sie persönlich, Montag bis Freitag von 7:30 - 18:00 Uhr.
Rufen Sie uns an, senden Sie uns eine Email oder chatten Sie mit uns via WhatsApp oder Messenger.
. . . und möchte
Der Server ist im Moment nicht erreichbar. Bitte versuchen Sie es später nochmals.
Öffentliche Spitäler müssen bei allen Patienten die Grundversorgung sicherstellen.
Anders ist dies hingegen bei Privatärzten, die – ausser in einem Notfall – selber entscheiden können, ob sie einen Patienten behandeln oder nicht.
«Was sind meine Rechte als Patient?»
«Warum eine Patientenverfügung Sinn macht»
«Gibt es auf der Skipiste eine Helmpflicht?»
«Besteht eine Velohelmpflicht für Kinder?»
«Krank in den Ferien – kann ich Ferien nachholen?»
«Leistungen der Krankenkasse bei Schwangerschaft»
«Darf Krankenkasse Fruchtwasseruntersuchung über Franchise abrechnen?»
«Stillen während der Arbeitszeit»
«Muss ich Arbeitsabsenz wegen Arztbesuch nachholen?»
«Operation während Kündigungsfrist – geht das?»
oder
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an.
Möchten Sie eine Push-Nachricht bekommen, wenn Sie von uns eine neue Nachricht erhalten haben?