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Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 gilt auch für die Schweiz. Diese ist anwendbar auf:
Die EU-Verordnung regelt die Folgen von:
Flugverspätung - Forderung Entschädigungen
Bei gewissen Flugverspätungen haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung. Nutzen Sie für das Einfordern dieses Schreiben.
Flug annulliert - Forderung nach Kostenerstattung
Ihr Flug wurde annulliert? Hier finden Sie ein Schreiben zu Forderungen laut der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.
«Krank in den Ferien – kann ich Ferien nachholen?»
«Flug verspätet oder gecancelt: Welche Ansprüche gelten?»
«Kampf um den Liegestuhl: Ist das Reservieren erlaubt?»
«Importieren verboten: Was Pflanzenliebhaber wissen sollten»
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