Rechtshilfe: Ich habe vor Ort und beim Veranstalter reklamiert

Unser Tipp für Sie

Wenn Sie schon vor Ort reklamiert haben, und dem Veranstalter somit die Chance gegeben haben, die Situation zu verbessern und die Mängel zu beheben, haben Sie bessere Voraussetzungen auf eine Rückerstattung.

Verlangen Sie diese bei Ihrer Rückkehr in Form eines Teils des bezahlten Preises. Die Höhe der Entschädigung kommt auf den Einzelfall an und hängt von der Schwere der Mängel ab.

Sie haben im Moment keinen aktiven Versicherungsvertrag. Es ist deshalb nicht möglich einen Rechtsfall zu melden.