Rechtshilfe: Ende des Arbeitsverhältnisses

Unser Tipp für Sie

Haben Sie genau über Ihre Absenzen Buch geführt? Dann ist die Berechnung Ihres letzten Arbeitstages ziemlich einfach. Ihr Ferienanspruch wird pro-rata berechnet. Will heissen, dass Sie für die Monate, in welchen Sie angestellt waren, anteilsmässig Ferien beziehen dürfen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Ihnen wurde auf Ende September gekündigt und Sie haben im Jahr Anspruch auf 20 Ferientage. Rechnen Sie also 9/12 von 20, was 15 Ferientage ergibt. Ziehen Sie davon die bereits bezogenen Ferien ab, was Ihren Restanspruch ergibt.

Sie haben im Moment keinen aktiven Versicherungsvertrag. Es ist deshalb nicht möglich einen Rechtsfall zu melden.