Rechtshilfe: Im Ausland gebucht

Unser Tipp für Sie

Wenn Sie die Reise über einen ausländischen Veranstalter gebucht haben, handelt es sich um einen internationalen Sachverhalt.

Ob die Schweizer Gerichte zuständig sind und ob das Pauschalreisegesetz (Schweizer Recht) anwendbar ist, bedarf einer detaillierten Prüfung. Melden Sie uns hierfür Ihren Rechtsfall.

Sie haben im Moment keinen aktiven Versicherungsvertrag. Es ist deshalb nicht möglich einen Rechtsfall zu melden.