Rechtshilfe: In der Schweiz gebucht

Unser Tipp für Sie

Haben Sie die Pauschalreise in der Schweiz gebucht, ist das Pauschalreisegesetz anwendbar.

Wird der Vertrag vom Reiseveranstalter nicht gehörig erfüllt (z.B. schlechtes Hotel, verspätete Reise etc.), müssen Sie dies unverzüglich melden. Der Reiseveranstalter muss Vorkehrungen treffen, damit die Reise fortgeführt werden kann und muss den Ihnen enstandenen Schaden (z.B. Suite im Hotel gebucht und nur ein einfaches Standard-Zimmer erhalten) ersetzen. 

Geht der Veranstalter nicht auf Ihre Beschwerde ein, können Sie sich an den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche wenden.

Sie haben im Moment keinen aktiven Versicherungsvertrag. Es ist deshalb nicht möglich einen Rechtsfall zu melden.