Mit diesem Musterbrief können Sie als beschuldigte Person schriftlich Einsprache gegen einen Strafbefehl erheben. Die Vorlage ist für eine Einsprache gegen den gesamten Strafbefehl vorgesehen und enthält bewusst keine Begründung.
Die Einsprache muss grundsätzlich innert zehn Tagen bei der im Strafbefehl genannten Strafbehörde eingereicht werden. Massgebend sind die Rechtsmittelbelehrung und das Zustelldatum. Reagieren Sie sofort und warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Die Warnung im Online-Formular ist nur eine Orientierungshilfe und berechnet die Frist nicht rechtsverbindlich.
Als beschuldigte Person müssen Sie die Einsprache grundsätzlich nicht begründen. Eine kurze und eindeutige Erklärung genügt. Die Vorlage enthält deshalb weder eine Sachverhaltsdarstellung noch ein Schuldeingeständnis. Für andere einspracheberechtigte Personen oder Behörden können abweichende Anforderungen gelten; dafür ist diese Vorlage nicht bestimmt.
Die Vorlage eignet sich für eine einfache Einsprache der beschuldigten Person gegen den gesamten Strafbefehl. Lassen Sie sich sofort beraten, wenn die Frist unklar oder möglicherweise bereits abgelaufen ist, Sie nur einzelne Punkte anfechten möchten, eine Landesverweisung, ein Führerausweisentzug, eine hohe Sanktion oder weitere erhebliche Folgen drohen oder Sie nicht selbst beschuldigte Person sind. Eine Wiederherstellung einer verpassten Frist ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Mit der Einsprache wird der Strafbefehl nicht rechtskräftig. Die Strafbehörde kann weitere Abklärungen vornehmen, das Verfahren einstellen, einen neuen Strafbefehl erlassen oder am Strafbefehl festhalten und die Sache dem Gericht überweisen. Dadurch können weitere Verfahrensschritte und Kosten entstehen. Holen Sie fachlichen Rat ein, bevor Sie eine Einsprache später zurückziehen.
Weitere Informationen finden Sie im JUSTIS-Merkblatt «Strafbefehl» und in Art. 354 der Schweizerischen Strafprozessordnung.
Diese Vorlage ist für beschuldigte Personen bestimmt, die gegen den gesamten Strafbefehl Einsprache erheben möchten. Die Einsprachefrist beträgt grundsätzlich zehn Tage ab Zustellung. Prüfen Sie die Rechtsmittelbelehrung und reagieren Sie sofort.
Kontrollieren Sie die Vorschau, drucken und unterschreiben Sie den Brief. Senden Sie ihn rechtzeitig und nachweisbar an die zuständige Strafbehörde und bewahren Sie eine Kopie sowie den Beleg auf. Wenn die Frist unklar ist, holen Sie sofort Rechtsauskunft ein.
Hinweis: Das Formular warnt, wenn das eingetragene Zustelldatum mehr als zehn Tage zurückliegt. Es prüft jedoch weder Wochenenden und Feiertage noch besondere Zustell- oder Fristregeln und ersetzt keine rechtliche Fristberechnung.
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