Sind Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden, können Sie mit diesem Musterbrief konkrete Passagen beanstanden und passende Ersatzformulierungen vorschlagen. Nach Art. 330a OR muss ein Vollzeugnis Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Leistungen und Verhalten wiedergeben. Es soll vollständig, klar, wahrheitsgetreu und wohlwollend formuliert sein. Die Vorlage setzt dem Arbeitgeber eine Bearbeitungsfrist von 10 Tagen und eignet sich für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse in der Schweiz.
Verwenden Sie die Vorlage, wenn Sie bereits ein Arbeitszeugnis erhalten haben und konkrete Angaben fehlen, sachlich falsch, missverständlich oder nicht angemessen formuliert sind. Eine vorgängige mündliche Besprechung ist nicht erforderlich. Bei öffentlich-rechtlichen Anstellungen, beispielsweise bei einer Verwaltung oder einem staatlichen Unternehmen, können besondere Regeln und Verfahren gelten.
Nach Art. 330a OR können Arbeitnehmende jederzeit ein Zeugnis verlangen. Ein Vollzeugnis muss Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Leistungen und Verhalten wiedergeben. Entspricht das ausgestellte Zeugnis diesen Anforderungen nicht, können Sie den Arbeitgeber schriftlich um Prüfung und Berichtigung ersuchen.
Ein Vollzeugnis soll vollständig, klar und wahrheitsgetreu sein. Es muss die wesentlichen Tätigkeiten und eine aussagekräftige Beurteilung von Leistung und Verhalten enthalten. Das Zeugnis soll wohlwollend formuliert sein, ohne die Wahrheitspflicht zu verletzen. Zweideutige Formulierungen und versteckte Zeugniscodes sind nicht zulässig.
Bezeichnen Sie jede beanstandete Stelle möglichst genau. Stellen Sie dem bisherigen Wortlaut Ihre gewünschte Formulierung gegenüber und erklären Sie kurz, weshalb die Änderung sachlich gerechtfertigt ist. Stützen Sie sich soweit möglich auf Unterlagen wie Stellenbeschreibungen, Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen, Zwischenzeugnisse oder schriftliche Rückmeldungen.
Nein. Die im Musterbrief genannte Frist von 10 Tagen ist eine selbst gesetzte Bearbeitungsfrist und keine gesetzliche Frist. Die Berichtigung kann je nach Umfang mehr Zeit beanspruchen. Deshalb fordert der Brief den Arbeitgeber auf, andernfalls einen konkreten Termin mitzuteilen.
Verlangen Sie eine schriftliche Antwort und versuchen Sie zunächst, die strittigen Punkte anhand konkreter Unterlagen zu klären. Bleibt die Einigung aus, holen Sie eine Rechtsauskunft ein. Bei einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis entscheidet im Streitfall das zuständige Zivilgericht. Nach der Orientierung des SECO verjährt der Zeugnisanspruch grundsätzlich zehn Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; warten Sie trotzdem nicht unnötig lange.
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