Musterverträge und Briefe

Kostenlos und nach Themen geordnet

Geht es um rechtliche Dinge, sind oft Dokumente gefragt: Verträge, Briefe, Formulare oder Anträge. JUSTIS macht Ihnen auch hier das Leben leichter: mit professionellen Musterdokumenten, die Sie kostenlos herunterladen und an Ihre Bedürfnisse anpassen können.

Michael Althaus
JUSTIS

«Mit unseren bewährten Musterdokumenten für jede Lebenssituation sparen Sie Zeit und Energie.»

Privatdarlehensvertrag

Mit dieser online ausfüllbaren Vorlage vereinbaren zwei Privatpersonen ein einfaches Darlehen nach Schweizer Recht. Die Person mit dem verwendeten JUSTIS-Konto wird als darlehensgebende Person eingesetzt; Name und Adresse der darlehensnehmenden Person werden im Formular ergänzt. Der Vertrag regelt einen einmalig ausbezahlten Betrag in Schweizer Franken, einen frei bestimmbaren Jahreszins – mit 0 Prozent für ein zinsloses Darlehen – und die vollständige Rückzahlung an einem festen Datum. Die Vorlage enthält bewusst keine Ratenzahlung, Bürgschaft, Verpfändung, Forderungsabtretung oder andere Sicherheit. Für geschäftliche, grenzüberschreitende oder komplexere Darlehen ist eine individuelle rechtliche und gegebenenfalls steuerliche Prüfung erforderlich.

Wann eignet sich dieser Privatdarlehensvertrag?

Die Vorlage eignet sich für ein einfaches Darlehen zwischen zwei Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Person, deren JUSTIS-Konto verwendet wird, erscheint im Vertrag als darlehensgebende Person. Der Darlehensbetrag wird einmalig in Schweizer Franken ausbezahlt und an einem festen Datum vollständig zurückbezahlt.

Ein gewöhnliches Privatdarlehen kann zwar grundsätzlich auch mündlich vereinbart werden. Ein von beiden Parteien unterschriebener Vertrag erleichtert jedoch den Beweis, dass die Zahlung ein Darlehen und keine Schenkung oder Beteiligung an gemeinsamen Kosten war.

Was regelt die Vorlage?

  • die Personalien beider Vertragsparteien;
  • den Darlehensbetrag und einen optionalen Verwendungszweck;
  • das Datum der Auszahlung;
  • den Jahreszins oder ein zinsloses Darlehen;
  • die vollständige Rückzahlung an einem bestimmten Datum;
  • die Folgen einer verspäteten Rückzahlung.

So füllen Sie den Vertrag aus

  • Übernehmen Sie Namen und Adressen genau aus amtlichen Dokumenten. Das Geburtsdatum hilft, die darlehensnehmende Person eindeutig zu identifizieren.
  • Geben Sie beim Darlehensbetrag nur den Zahlenwert ein; «CHF» wird automatisch ergänzt.
  • Tragen Sie beim Jahreszins 0 ein, wenn das Darlehen zinslos sein soll. Soll es verzinst werden, vereinbaren Sie einen klaren und angemessenen Prozentsatz.
  • Das Rückzahlungsdatum sollte nach dem Auszahlungsdatum liegen und realistisch sein.
  • Überweisen Sie das Geld möglichst erst nach der Unterzeichnung. Verwenden Sie einen eindeutigen Zahlungszweck wie «Privatdarlehen» und bewahren Sie den Zahlungsbeleg auf.
  • Drucken Sie den fertigen Vertrag zweimal aus und lassen Sie beide Exemplare von beiden Parteien unterschreiben.

Wo liegen die Grenzen dieser Vorlage?

Die Vorlage ist bewusst einfach gehalten. Verwenden Sie sie nicht ungeprüft, wenn eine Rückzahlung in Raten, eine variable Verzinsung, eine vorzeitige Kündigung, ein Forderungsverzicht oder eine andere besondere Vereinbarung benötigt wird. Sie eignet sich auch nicht für gewerbsmässige Kredite, Konsumkredite, Darlehen in einer Fremdwährung oder Verträge mit einer Partei im Ausland.

Die Vorlage enthält keine Bürgschaft, Verpfändung, Forderungsabtretung oder andere Sicherheit. Solche Sicherheiten können besonderen Formvorschriften unterliegen. Eine private Bürgschaft kann beispielsweise eine öffentliche Beurkundung und die Zustimmung der Ehe- oder eingetragenen Partnerperson erfordern. Ein Pfand darf bei ausbleibender Zahlung nicht aufgrund einer vorweg getroffenen Vereinbarung einfach in das Eigentum der darlehensgebenden Person übergehen. Lassen Sie Sicherheiten deshalb vor der Auszahlung rechtlich prüfen.

Zinsen und Zahlungsverzug

Bei einem nicht geschäftlichen Darlehen sind Vertragszinsen nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden. Die Eingabe 0 macht das Darlehen ausdrücklich zinslos. Ungewöhnlich hohe Zinsen können rechtlich problematisch sein; die Höchstsätze des Konsumkreditrechts sind jedoch keine allgemeine feste Grenze für jedes gelegentliche Darlehen unter Privatpersonen.

Die Vorlage enthält ein bestimmtes Rückzahlungsdatum. Wird der fällige Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, kann die darlehensnehmende Person deshalb ohne zusätzliche Mahnung in Verzug geraten. Eine schriftliche Zahlungsaufforderung bleibt aus Beweisgründen sinnvoll. Der Vertrag und ein Überweisungsbeleg erleichtern die Durchsetzung, garantieren aber nicht, dass in einem späteren Verfahren ohne weitere Abklärungen Rechtsöffnung erteilt wird.

Steuern und Rechtsschutz

Die darlehensgebende Person muss die offene Forderung in der Regel als Vermögen und erhaltene Zinsen als Einkommen deklarieren. Die darlehensnehmende Person gibt die Schuld grundsätzlich im Schuldenverzeichnis an. Bei grösseren Beträgen, einem späteren Erlass oder besonderen persönlichen Verhältnissen empfiehlt sich eine steuerliche Abklärung.

Entsteht ein echter rechtlicher Streit darüber, ob das Darlehen besteht, wie hoch es ist oder wann es zurückbezahlt werden muss, prüft JUSTIS die Deckung nach dem versicherten Produkt und den weiteren Bedingungen. Ist die Rückzahlungspflicht unbestritten und geht es nur um das Eintreiben der fälligen Forderung, handelt es sich um ein normales Inkasso- oder Betreibungsproblem, das bei JUSTIS nicht versichert ist. Versicherte können eine Rechtsauskunft erhalten, die ihnen hilft, die Situation einzuordnen und die nächsten Schritte selbstständig anzugehen.

Für den Download benötigen Sie ein persönliches JUSTIS Konto. Wenn Sie noch kein Konto haben, können Sie jetzt eines erstellen.
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