Mit dieser online ausfüllbaren Vorlage vereinbaren zwei Privatpersonen ein einfaches Darlehen nach Schweizer Recht. Die Person mit dem verwendeten JUSTIS-Konto wird als darlehensgebende Person eingesetzt; Name und Adresse der darlehensnehmenden Person werden im Formular ergänzt. Der Vertrag regelt einen einmalig ausbezahlten Betrag in Schweizer Franken, einen frei bestimmbaren Jahreszins – mit 0 Prozent für ein zinsloses Darlehen – und die vollständige Rückzahlung an einem festen Datum. Die Vorlage enthält bewusst keine Ratenzahlung, Bürgschaft, Verpfändung, Forderungsabtretung oder andere Sicherheit. Für geschäftliche, grenzüberschreitende oder komplexere Darlehen ist eine individuelle rechtliche und gegebenenfalls steuerliche Prüfung erforderlich.
Die Vorlage eignet sich für ein einfaches Darlehen zwischen zwei Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Person, deren JUSTIS-Konto verwendet wird, erscheint im Vertrag als darlehensgebende Person. Der Darlehensbetrag wird einmalig in Schweizer Franken ausbezahlt und an einem festen Datum vollständig zurückbezahlt.
Ein gewöhnliches Privatdarlehen kann zwar grundsätzlich auch mündlich vereinbart werden. Ein von beiden Parteien unterschriebener Vertrag erleichtert jedoch den Beweis, dass die Zahlung ein Darlehen und keine Schenkung oder Beteiligung an gemeinsamen Kosten war.
Die Vorlage ist bewusst einfach gehalten. Verwenden Sie sie nicht ungeprüft, wenn eine Rückzahlung in Raten, eine variable Verzinsung, eine vorzeitige Kündigung, ein Forderungsverzicht oder eine andere besondere Vereinbarung benötigt wird. Sie eignet sich auch nicht für gewerbsmässige Kredite, Konsumkredite, Darlehen in einer Fremdwährung oder Verträge mit einer Partei im Ausland.
Die Vorlage enthält keine Bürgschaft, Verpfändung, Forderungsabtretung oder andere Sicherheit. Solche Sicherheiten können besonderen Formvorschriften unterliegen. Eine private Bürgschaft kann beispielsweise eine öffentliche Beurkundung und die Zustimmung der Ehe- oder eingetragenen Partnerperson erfordern. Ein Pfand darf bei ausbleibender Zahlung nicht aufgrund einer vorweg getroffenen Vereinbarung einfach in das Eigentum der darlehensgebenden Person übergehen. Lassen Sie Sicherheiten deshalb vor der Auszahlung rechtlich prüfen.
Bei einem nicht geschäftlichen Darlehen sind Vertragszinsen nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden. Die Eingabe 0 macht das Darlehen ausdrücklich zinslos. Ungewöhnlich hohe Zinsen können rechtlich problematisch sein; die Höchstsätze des Konsumkreditrechts sind jedoch keine allgemeine feste Grenze für jedes gelegentliche Darlehen unter Privatpersonen.
Die Vorlage enthält ein bestimmtes Rückzahlungsdatum. Wird der fällige Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, kann die darlehensnehmende Person deshalb ohne zusätzliche Mahnung in Verzug geraten. Eine schriftliche Zahlungsaufforderung bleibt aus Beweisgründen sinnvoll. Der Vertrag und ein Überweisungsbeleg erleichtern die Durchsetzung, garantieren aber nicht, dass in einem späteren Verfahren ohne weitere Abklärungen Rechtsöffnung erteilt wird.
Die darlehensgebende Person muss die offene Forderung in der Regel als Vermögen und erhaltene Zinsen als Einkommen deklarieren. Die darlehensnehmende Person gibt die Schuld grundsätzlich im Schuldenverzeichnis an. Bei grösseren Beträgen, einem späteren Erlass oder besonderen persönlichen Verhältnissen empfiehlt sich eine steuerliche Abklärung.
Entsteht ein echter rechtlicher Streit darüber, ob das Darlehen besteht, wie hoch es ist oder wann es zurückbezahlt werden muss, prüft JUSTIS die Deckung nach dem versicherten Produkt und den weiteren Bedingungen. Ist die Rückzahlungspflicht unbestritten und geht es nur um das Eintreiben der fälligen Forderung, handelt es sich um ein normales Inkasso- oder Betreibungsproblem, das bei JUSTIS nicht versichert ist. Versicherte können eine Rechtsauskunft erhalten, die ihnen hilft, die Situation einzuordnen und die nächsten Schritte selbstständig anzugehen.
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