Musterverträge und Briefe

Kostenlos und nach Themen geordnet

Geht es um rechtliche Dinge, sind oft Dokumente gefragt: Verträge, Briefe, Formulare oder Anträge. JUSTIS macht Ihnen auch hier das Leben leichter: mit professionellen Musterdokumenten, die Sie kostenlos herunterladen und an Ihre Bedürfnisse anpassen können.

Michael Althaus
JUSTIS

«Mit unseren bewährten Musterdokumenten für jede Lebenssituation sparen Sie Zeit und Energie.»

Patientendossier anfordern – kostenlose Vorlage

Mit diesem Musterbrief verlangen Sie bei einer Arztpraxis, Klinik oder einem Spital Einsicht in Ihr Patientendossier beziehungsweise eine Kopie Ihrer Behandlungsunterlagen. Dazu können insbesondere Befunde, Diagnosen, Arzt- und Operationsberichte, Laborresultate, Röntgen- und andere Bilddaten, Medikationsangaben sowie behandlungsbezogene Korrespondenz gehören.

Sie können den gewünschten Zeitraum oder Fachbereich eingrenzen und zwischen einer Kopie per Einschreiben, einer sicheren elektronischen Übermittlung und der Einsicht vor Ort wählen. Die Vorlage verlangt zudem eine Begründung, wenn die Auskunft eingeschränkt, aufgeschoben oder abgelehnt wird.

Das Auskunftsbegehren betrifft das bei der behandelnden Stelle geführte Patientendossier. Dieses ist nicht mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) zu verwechseln.

So verwenden Sie diese Vorlage

Welche Unterlagen können Sie verlangen?

Das Einsichtsrecht umfasst grundsätzlich die Sie betreffenden Behandlungsunterlagen. Angaben über Drittpersonen, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, und wenige ausschliesslich persönliche Arbeitsnotizen der Gesundheitsfachperson können ausgenommen oder geschwärzt werden.

So verwenden Sie die Vorlage

  • Bezeichnen Sie Praxis, Klinik oder Spital möglichst genau.
  • Geben Sie an, ob Sie das vollständige Dossier oder Unterlagen aus einem bestimmten Zeitraum wünschen.
  • Wählen Sie eine sichere Zustellungsform oder die Einsicht vor Ort.
  • Legen Sie den verlangten Identitätsnachweis bei.

Frist und Kosten

Nach dem eidgenössischen Datenschutzrecht ist die Auskunft grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zu erteilen und in der Regel kostenlos. Kann die Frist nicht eingehalten werden, muss die verantwortliche Stelle informieren. Ausnahmsweise entstehende Kosten sollten vorab angekündigt und begründet werden.

Welches Recht gilt?

Bei privaten Praxen und Kliniken gilt grundsätzlich das eidgenössische Datenschutzgesetz. Für kantonale Spitäler können kantonale Datenschutz- und Gesundheitsgesetze massgebend sein. Die Vorlage verlangt Kopien oder Einsicht, nicht die Originalakte. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.