Hinweise zur Kündigung einer Mietwohnung
Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja. Die Kündigung einer Wohnung durch die Mietpartei muss schriftlich erfolgen. Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus und unterschreiben Sie es eigenhändig. Eine qualifizierte elektronische Signatur kann der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt sein; eine gewöhnliche E-Mail genügt für die gesetzliche Schriftform nicht.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Die Kündigung ist empfangsbedürftig. Sie muss rechtzeitig in den Machtbereich der Vermieterschaft gelangen. Senden Sie den Brief deshalb nicht erst am letzten Tag der Frist. Bei einem Einschreiben sollten Sie Zeit für den Zustellversuch und eine allfällige Abholung einplanen.
Was gilt bei mehreren Mietparteien?
Ein gemeinsamer Mietvertrag bildet grundsätzlich ein einheitliches Rechtsverhältnis. Deshalb müssen alle Mietparteien gemeinsam kündigen. Eine Kündigung nur durch eine von mehreren im Vertrag genannten Personen kann unwirksam sein.
Was gilt bei einer Familienwohnung?
Eine Ehegattin oder ein Ehegatte kann die Familienwohnung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der anderen Person kündigen. Das gilt auch dann, wenn nur eine Person den Mietvertrag unterzeichnet hat. Für eingetragene Partnerschaften gilt dieselbe Schutzregel sinngemäss.
Wie behandle ich Keller, Garage oder Parkplatz?
Führen Sie alle Objekte auf, die beendet werden sollen. Prüfen Sie, ob dafür derselbe Mietvertrag und dieselben Kündigungsbedingungen gelten. Bei einem separaten Vertrag kann eine eigene Kündigung nötig sein.
Was ist eine ausserterminliche Rückgabe?
Wer vor dem ordentlichen Termin ausziehen will, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine zumutbare und zahlungsfähige Ersatzmieterschaft vorschlagen. Diese Vorlage bildet diesen besonderen Ablauf nicht ab.
Diese Vorlage bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Beurteilung des Einzelfalls.