Wann eignet sich eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht kommt in Betracht, wenn eine besonders vertrauenswürdige Person Sie dauerhaft oder in vielen unterschiedlichen Angelegenheiten vertreten soll. Prüfen Sie vor der Unterzeichnung, ob mehrere eng begrenzte Einzelvollmachten sicherer und zweckmässiger wären.
Was sollten Sie besonders beachten?
- Formulieren Sie Ausschlüsse und Limiten ausdrücklich.
- Erteilen Sie besondere Befugnisse nur, wenn sie tatsächlich benötigt werden.
- Entscheiden Sie bewusst über die Möglichkeit einer Untervollmacht.
- Informieren Sie betroffene Banken und Stellen über einen späteren Widerruf und verlangen Sie die Rückgabe von Originalen und Kopien.
Keine Vertretung in jedem Bereich
Höchstpersönliche Handlungen können nicht durch eine Generalvollmacht delegiert werden. Für den Fall einer späteren Urteilsunfähigkeit gelten zudem besondere Regeln: Ein Vorsorgeauftrag muss die gesetzlichen Formvorschriften erfüllen; für medizinische Entscheide kann eine Patientenverfügung erforderlich sein. Banken, Grundbuchämter und Behörden dürfen eigene Formulare, Beglaubigungen oder weitere Nachweise verlangen. Bei erheblichen Vermögenswerten oder komplexen Familienverhältnissen empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung.