Musterverträge und Briefe

Kostenlos und nach Themen geordnet

Geht es um rechtliche Dinge, sind oft Dokumente gefragt: Verträge, Briefe, Formulare oder Anträge. JUSTIS macht Ihnen auch hier das Leben leichter: mit professionellen Musterdokumenten, die Sie kostenlos herunterladen und an Ihre Bedürfnisse anpassen können.

Michael Althaus
JUSTIS

«Mit unseren bewährten Musterdokumenten für jede Lebenssituation sparen Sie Zeit und Energie.»

Generalvollmacht erstellen – kostenlose Vorlage

Mit einer Generalvollmacht ermächtigen Sie eine Vertrauensperson, Sie in einem breiten Bereich vermögensrechtlicher und administrativer Angelegenheiten zu vertreten. Die Vorlage erfasst unter anderem Behördenkontakte, Vertragsangelegenheiten, Vermögensverwaltung, Korrespondenz sowie – soweit vom Institut anerkannt – Bank- und Zahlungsverkehr.

Weil eine Generalvollmacht weitreichende Folgen haben kann, können Sie Ausschlüsse und betragsmässige Grenzen festlegen. Besondere Ermächtigungen für Vergleiche, Schiedsvereinbarungen, wechselrechtliche Verpflichtungen, Grundstückgeschäfte und Schenkungen werden separat abgefragt.

Die Vorlage gilt für eine gewöhnliche Vollmacht bei bestehender Urteilsfähigkeit. Sie ist kein Vorsorgeauftrag für den Fall einer späteren Urteilsunfähigkeit.

So verwenden Sie diese Vorlage

Wann eignet sich eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht kommt in Betracht, wenn eine besonders vertrauenswürdige Person Sie dauerhaft oder in vielen unterschiedlichen Angelegenheiten vertreten soll. Prüfen Sie vor der Unterzeichnung, ob mehrere eng begrenzte Einzelvollmachten sicherer und zweckmässiger wären.

Was sollten Sie besonders beachten?

  • Formulieren Sie Ausschlüsse und Limiten ausdrücklich.
  • Erteilen Sie besondere Befugnisse nur, wenn sie tatsächlich benötigt werden.
  • Entscheiden Sie bewusst über die Möglichkeit einer Untervollmacht.
  • Informieren Sie betroffene Banken und Stellen über einen späteren Widerruf und verlangen Sie die Rückgabe von Originalen und Kopien.

Keine Vertretung in jedem Bereich

Höchstpersönliche Handlungen können nicht durch eine Generalvollmacht delegiert werden. Für den Fall einer späteren Urteilsunfähigkeit gelten zudem besondere Regeln: Ein Vorsorgeauftrag muss die gesetzlichen Formvorschriften erfüllen; für medizinische Entscheide kann eine Patientenverfügung erforderlich sein. Banken, Grundbuchämter und Behörden dürfen eigene Formulare, Beglaubigungen oder weitere Nachweise verlangen. Bei erheblichen Vermögenswerten oder komplexen Familienverhältnissen empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung.