Familie

Zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2023

Ihr «Letzter Wille» - Pflichtteile

Den gesetzlichen Erben kann ein gewisser Teil am Vermögen grundsätzlich nicht entzogen werden (Ausnahme Enterbung). Über den sogenannten Pflichtteil kann der Erblasser somit nicht frei verfügen. Entscheidet sich dieser, seinen gesetzlichen Erben lediglich diesen Pflichtteil zu überlassen, muss er diese Entscheidung nicht begründen.

Die Berechnung des Pflichtteils hängt vom gesetzlichen Erbanspruch ab. Sie müssen den genauen Anteil aber nicht rechnerisch bestimmen. Ausreichend ist die Verfügung, dass einer oder mehrere Ihrer gesetzlichen Erben nur den Pflichtteil erhalten.

Beispiel: Meine Tochter Lena Muster erhält ihren Pflichtteil.

Wichtiger Hinweis: Versuchen Sie, Pflichtteile nicht zu verletzen, um Streitigkeiten zu vermeiden! Der Erblasser muss sich - unter Vorbehalt einer Enterbung - an folgende Pflichtteile halten:

  1. für Nachkommen drei Viertel des gesetzlichen Erbanspruches;
  2. für jeden Elternteil die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs;
  3. für den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partner die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

Ehepaare: Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile - Ehepaare - Mit Kindern

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile - Ehepaare - Ohne Kinder, Mit 2 Elternteilen

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile - Ehepaare - Ohne Kinder, Mit 2 Elternteilen und Geschwister

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile - Ehepaare - Ohne Kinder, Mit 1 Elternteil und Geschwistern

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile - Ehepaare - Ohne Kinder, ohne Eltern und Geschwistern

Nachkommen:

  • Kinder erben zu gleichen Teilen
  • Anstelle der verstorbenen Kinder erben die Enkel oder Urenkel

Eltern und Geschwister

  • Eltern und Geschwister erben zu gleichen Teilen

Alleinstehende: Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile - Alleinstehende - Mit Kindern

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile - Alleinstehende - Mit zwei Elternteilen

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile - Alleinstehende - Mit zwei Elternteilen und Geschwistern

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile - Alleinstehende - Ohne Kinder, mit 1 Elternteilen und Geschwistern

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteile - Alleinstehende - Ohne Kinder, mit Geschwistern

Nachkommen:

  • Kinder erben zu gleichen Teilen
  • Anstelle der verstorbenen Kinder erben die Enkel oder Urenkel

Eltern und Geschwister

  • Eltern und Geschwister erben zu gleichen Teilen

Gepostet am 16. Oktober 2023