Tipps zur Selbsthilfe

Finanzen: Allgemeines zum Darlehensvertrag

Ein privater Darlehensvertrag ist grundsätzlich auch mündlich möglich. Halten Sie aus Beweisgründen Betrag, Auszahlung, Zins, Rückzahlung und Kündigung schriftlich fest und bewahren Sie Zahlungsbelege auf. Bei nicht kaufmännischen Darlehen ist Zins grundsätzlich nur geschuldet, wenn vereinbart.

Für ein gewöhnliches Privatdarlehen gibt es keine pauschale gesetzliche 10-Prozent-Grenze. Übervorteilung und Wucher sind dennoch verboten; dafür sind die konkreten Umstände entscheidend. Untersteht der Vertrag dem Konsumkreditgesetz, gelten dessen besonderen Regeln. Fehlen sowohl Rückzahlungstermin als auch Kündigungsfrist und eine Vereinbarung zur Fälligkeit auf Verlangen, ist nach Art. 318 OR grundsätzlich innert sechs Wochen nach erster Aufforderung zurückzuzahlen.