JUSTIS Rechtsschutz

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Artikel 5 - Deckungsausschlüsse - wer und was ist nicht versichert?

Die Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einer Wohngemeinschaft leben oder gemeinsam in Studenten-, Alters- und Asylheimen sowie Wohnkommunen oder in ähnlichen Wohnformen leben sind nicht versichert.

Sie sind nicht versichert in Rechtsfällen die in Art. 4 nicht erwähnt sind.

Sie sind insbesondere auch nicht versichert bei Streitigkeiten, die in irgendeinem Zusammenhang stehen mit:

  1. Forderungen, die an Sie abgetreten oder Schulden, die von Ihnen übernommen oder geerbt wurden
  2. Der Abwehr von ausservertraglichen Haftpflichtansprüchen
  3. Unfällen oder Krankheit, wenn das Unfallereignis oder die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist
  4. Einem (Verwaltungsrats-) Mandatsverhältnis oder der Eigenschaft als Gesellschafter einer Unternehmung
  5. Einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit, ausser einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit, wenn der jährliche Umsatz CHF 10'000 nicht übersteigt (Artikel 4, Ziffer 16)
  6. Einer aktiven Beteiligung an einer Rauferei oder Tätlichkeit sowie mit Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen
  7. Kriegerischen Ereignissen, Terrorismus, Aufruhr, Streiks, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen, nichtionisierenden Strahlungen, Kernspaltung und -fusion, gentechnisch veränderten Organismen sowie Nanotechnologie
  8. Personen, die durch dieselbe Police versichert sind und ehemaligen Ehe-, Konkubinats- oder Lebenspartnern (in diesen Fällen ist nur der Versicherungsnehmer selbst versichert)
  9. Dem Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
  10. Der Planung und Ausführung eines bewilligungspflichtigen Neu-, An-, Umbaus oder Abbruchs einer Immobilie
  11. Wertpapieren und Beteiligungen, Bank- und Börsengeschäften, Spekulations- und Termingeschäften, Kryptowährungen, Kunstgegenständen und Schmuck sowie mit der Anlage oder Verwaltung von Vermögenswerten
  12. Einer Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken
  13. Dem Inkasso von Forderungen, ausser von zugesprochenen Forderungen und Entschädigungen nach rechtskräftigem Urteil in einem versicherten Fall
  14. Forderungen bei Schuldnern, bei welchem aufgrund von Verlustscheinen oder hängigen Betreibungen die Forderung uneinbringlich erscheint
  15. Dem Gesellschafts- oder Stiftungsrecht sowie aus dem einfachen Gesellschaftsvertrag
  16. Miteigentümern, Gesamteigentümern, Aktionären oder Genossenschaftern
  17. Immaterialgüterrechten (wie Patentrecht, Urheberrecht, Designrecht, Markenrecht), ausser bei unbeabsichtigter Urheberrechtsverletzung via Internet (Artikel 4, Ziffer 4c) und wenn Sie mit JUSTIS Rechtsschutz Plus versichert sind (Artikel 4, Ziffer 23)
  18. Sachverhalten, die Sie absichtlich herbeigeführt haben
  19. Gebühren, Abgaben und Zollangelegenheiten
  20. Rechtsfällen, bei welchen der Lenker keinen gültigen Führerausweis besass, zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war oder ein Fahrzeug lenkte, das nicht mit gültigen Kontrollschildern versehen war
  21. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts ab 30 km/h, ausserorts ab 40 km/h, auf Autobahnen ab 50 km/h
  22. Der CAP und deren Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.
  23. Personen, die Ihnen in einem durch die CAP versicherten Rechtsfall Dienstleistungen erbringen oder erbracht haben
  24. Ihren übrigen Rechtsschutzversicherungen