Zurück zu den vollständigen AVBs
Artikel 5 - Deckungsausschlüsse - wer und was ist nicht versichert?
Die Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einer Wohngemeinschaft leben oder gemeinsam in Studenten-, Alters- und Asylheimen sowie Wohnkommunen oder in ähnlichen Wohnformen leben sind nicht versichert.
Sie sind nicht versichert in Rechtsfällen die in Art. 4 nicht erwähnt sind.
Sie sind insbesondere auch nicht versichert bei Streitigkeiten, die in irgendeinem Zusammenhang stehen mit:
- Forderungen, die an Sie abgetreten oder Schulden, die von Ihnen übernommen oder geerbt wurden
- Der Abwehr von ausservertraglichen Haftpflichtansprüchen
- Unfällen oder Krankheit, wenn das Unfallereignis oder die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist
- Einem (Verwaltungsrats-) Mandatsverhältnis oder der Eigenschaft als Gesellschafter einer Unternehmung
- Einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit, ausser einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit, wenn der jährliche Umsatz CHF 10'000 nicht übersteigt (Artikel 4, Ziffer 16)
- Einer aktiven Beteiligung an einer Rauferei oder Tätlichkeit sowie mit Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen
- Kriegerischen Ereignissen, Terrorismus, Aufruhr, Streiks, Unruhen aller Art, Naturkatastrophen, nichtionisierenden Strahlungen, Kernspaltung und -fusion, gentechnisch veränderten Organismen sowie Nanotechnologie
- Personen, die durch dieselbe Police versichert sind und ehemaligen Ehe-, Konkubinats- oder Lebenspartnern (in diesen Fällen ist nur der Versicherungsnehmer selbst versichert)
- Dem Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
- Der Planung und Ausführung eines bewilligungspflichtigen Neu-, An-, Umbaus oder Abbruchs einer Immobilie
- Wertpapieren und Beteiligungen, Bank- und Börsengeschäften, Spekulations- und Termingeschäften, Kryptowährungen, Kunstgegenständen und Schmuck sowie mit der Anlage oder Verwaltung von Vermögenswerten
- Einer Belehnung und Verpfändung von Liegenschaften oder Grundstücken
- Dem Inkasso von Forderungen, ausser von zugesprochenen Forderungen und Entschädigungen nach rechtskräftigem Urteil in einem versicherten Fall
- Forderungen bei Schuldnern, bei welchem aufgrund von Verlustscheinen oder hängigen Betreibungen die Forderung uneinbringlich erscheint
- Dem Gesellschafts- oder Stiftungsrecht sowie aus dem einfachen Gesellschaftsvertrag
- Miteigentümern, Gesamteigentümern, Aktionären oder Genossenschaftern
- Immaterialgüterrechten (wie Patentrecht, Urheberrecht, Designrecht, Markenrecht), ausser bei unbeabsichtigter Urheberrechtsverletzung via Internet (Artikel 4, Ziffer 4c) und wenn Sie mit JUSTIS Rechtsschutz Plus versichert sind (Artikel 4, Ziffer 23)
- Sachverhalten, die Sie absichtlich herbeigeführt haben
- Gebühren, Abgaben und Zollangelegenheiten
- Rechtsfällen, bei welchen der Lenker keinen gültigen Führerausweis besass, zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war oder ein Fahrzeug lenkte, das nicht mit gültigen Kontrollschildern versehen war
- Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts ab 30 km/h, ausserorts ab 40 km/h, auf Autobahnen ab 50 km/h
- Der CAP und deren Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.
- Personen, die Ihnen in einem durch die CAP versicherten Rechtsfall Dienstleistungen erbringen oder erbracht haben
- Ihren übrigen Rechtsschutzversicherungen