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Artikel 3 - Welche Leistungen sind versichert?
1. Rechtsdienstleistungen der CAP
- Telefonische Rechtsauskünfte und Interessenwahrung durch den Rechtsdienst der CAP
- Mustervorlagen (Verträge, Schreiben usw.) nach schweizerischem Recht unter www.justis.ch/musterdokumente
2. Versicherungssummen
Die maximale Versicherungssumme pro Grundereignis beträgt:
| Örtlicher Geltungsbereich |
Betrag |
| Innerhalb der Schweiz |
CHF 500'000 |
| Ausserhalb der Schweiz |
CHF 150'000 |
Für einzelne versicherte Risiken gemäss Artikel 4 können tiefere Versicherungssummen gelten.
3. Kostenübernahme
Zusätzlich zu den Rechtsdienstleistungen der CAP Anwälte und Juristen übernehmen wir folgende Kosten:
| Honorare eines Anwaltes |
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| Kosten von Gutachten, die von einem Gericht veranlasst werden |
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| Kosten von einem Gutachten, das nicht von einem Gericht veranlasst wird, sofern es im Einvernehmen mit der CAP beauftragt wurde, und nur um einen strittigen Sachverhalt abzuklären |
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| Gerichtskosten und Parteientschädigung, die dem Versicherten auferlegt werden |
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| Mediationskosten |
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| Ihre Kosten für notwendige Reisen an Gerichtsverhandlungen im Ausland und für Übersetzungen in Streitigkeiten mit Auslandbezug |
max. CHF 5’000 pro Grundereignis |
| Ihr Lohnausfall, der durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine verursacht wird, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist |
max. CHF 5’000 pro Grundereignis |
| Kosten für Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungsverfahren, Pfändungsvollzug und Konkursandrohung in versicherten Rechtsgebieten, insbesondere bei Inkasso von zugesprochenen Forderungen und Entschädigungen nach rechtskräftigem Urteil in einem versicherten Fall |
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| Kautionen nach einem Unfall zur Vermeidung einer Untersuchungshaft |
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| Die CAP kann sich durch die Bezahlung eines Teils oder des ganzen Streitwerts von ihrer Leistungspflicht befreien |
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Erklärung: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, dass wir Ihnen den strittigen Betrag (oder einen Teil davon) direkt auszahlen, anstatt den Rechtsstreit weiterzuführen. Dies kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn ein Verfahren für Sie belastend wäre oder wenn die voraussichtlichen Verfahrenskosten im Verhältnis zum strittigen Betrag unverhältnismässig hoch wären.
Mit der Auszahlung erhalten Sie rasch Klarheit und Planungssicherheit. Der Rechtsfall gilt damit als erledigt. Ein Anspruch auf eine solche Auszahlung besteht jedoch nicht; die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.
Bei mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, leistet die CAP die maximale Versicherungssumme nur einmal.
Sind bei einer oder mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, mehrere versicherte Personen betroffen, leistet die CAP die maximale Versicherungssumme nur einmal.
Sind mehrere versicherte Personen vom gleichen Grundereignis betroffen, sind wir berechtigt, die Leistungen auf die aussergerichtliche Interessenwahrung und die Führung eines notwendigen Musterprozesses zu beschränken.
6. Leistungsausschlüsse
Nicht versicherte Leistungen:
- Kosten für Blutanalysen und medizinische Untersuchungen bei Trunkenheit und Drogenkonsum.
- Inkassokosten mit Ausnahme der Kosten für Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungsverfahren, Pfändungsvollzug und Konkursandrohung.
- Inkassokosten und -Verfahren von Forderungen bei Schuldnern, bei denen aufgrund von Verlustscheinen oder hängigen Betreibungen die Forderung uneinbringlich erscheint
- Schadenersatz, Anwaltshonorare und Kosten, für die ein Dritter oder eine Versicherung haftet oder verpflichtet ist. Die erbrachten Leistungen der CAP zu Gunsten der versicherten Person, für die ein Dritter aus irgendeinem Grund haftet oder verpflichtet ist, sowie die Kautionen nach einem Unfall, erfolgen freiwillig als zinsloses Darlehen, das die versicherte Person zurückerstatten muss oder das die CAP verrechnen darf.