JUSTIS Rechtsschutz

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Artikel 10 - Kommunikation mit der CAP

  1. Sie oder die im Rechtsfall versicherte Person erhalten alle Dokumente, Korrespondenz und Mitteilungen digital über «Mein Rechtsschutz». Damit gelten sie als zugestellt. Sobald die Dokumente abrufbar sind, informieren wir Sie oder die im Rechtsfall versicherte Person über die in «Mein Rechtsschutz» aktuell hinterlegte Email-Adresse.
  2. Dokumente, Korrespondenz und Mitteilungen an die CAP legen Sie oder die versicherte Person digital unter «Mein Rechtsschutz» ab. Damit gelten sie ebenfalls als zugestellt.

Warum die digitale Kommunikation wichtig ist
JUSTIS ist ein vollständig digitaler Rechtsschutz. Die Kommunikation über «Mein Rechtsschutz» ermöglicht eine schnelle, sichere und nachvollziehbare Bearbeitung Ihres Rechtsfalls. Dokumente können jederzeit eingesehen, hochgeladen und bearbeitet werden, ohne Postwege oder Bürozeiten.

Damit wir Ihren Rechtsfall effizient bearbeiten können, sind Sie verpflichtet, die vorgesehenen digitalen Kommunikationswege zu nutzen. Werden Dokumente oder Mitteilungen trotz Möglichkeit wiederholt ausserhalb des Portals eingereicht oder wichtige Informationen nicht digital übermittelt, kann dies die Bearbeitung verzögern oder erschweren. In solchen Fällen kann die CAP ihre Leistungen gemäss Artikel 16 kürzen oder ablehnen.