JUSTIS

JUSTIS Rechtstipp

«Unfaires Arbeits­zeugnis erhalten? Dagegen können Sie sich wehren, liebe Kundin.»

Neue Stelle, neues Glück: Auf dem Weg dorthin ist das Arbeits­zeugnis immer noch ein wichtiger Türöffner. Rechtlich ist Ihr ehemaliger Arbeit­geber verpflichtet, Ihnen ein wohl­wollendes und wahrheits­getreues Zeugnis auszustellen. Sie müssen also nicht darum betteln. In unserem Rechtstipp erfahren Sie ausserdem, worauf Sie inhaltlich achten sollten, und was zu tun ist, wenn der Chef die Ausstellung des Arbeits­zeugnisses immer wieder auf Über­morgen verschiebt.
Zu unserem Rechtstipp

Die Menschen hinter JUSTIS

Erika Grütter
JUSTIS ging im grossen Rechtsschutzvergleich als deutlicher Testsieger 2019 hervor. Dabei haben wir nicht nur in der Kategorie Tarife & Konditionen, sondern auch in der wichtigen Kategorie Kundendienst mit Abstand die beste Note erhalten.
Erika Grütter ist das Herz unseres Kundendiensts. Unseren Platz 1 in dieser Kategorie verdankt JUSTIS also vor allem auch ihr. Er belegt ausserdem ganz offiziell, dass trotz automatischer Prozesse und digitaler Kommunikation der persönliche Kontakt zum Kunden nicht leiden muss, wenn am anderen Ende der Leitung Menschen wie Erika Grütter stets ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und Fragen haben.
JUSTIS stellt sich vor

Noch kein JUSTIS Rechtsschutz-Abo?

Laut einem unabhängigen Test des Schweizer Instituts für Qualitätstests (SIQT) ist JUSTIS die beste Rechtsschutzversicherung der Schweiz. JUSTIS als Testsieger überzeugte dabei vor allem mit dem besten Preis-Leistungs­verhältnis sowie dem besten Kundendienst.
Wir von JUSTIS glauben, dass ein Rechts­schutz so einfach wie nur möglich funktionieren sollte. Dass er da ist, wenn man ihn braucht. Und dass er sich jederzeit wieder kündigen lässt – ohne Wenn und Aber.
Abo abschliessen

Benötige ich Rechtsschutz, wenn ich bereits eine Haftpflichtversicherung habe?

Ja, wenn Sie möchten, dass Ihre Rechte vertreten und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.

Kurz erklärt: Ihre Haft­pflicht­versicherung kümmert sich nur um die gegnerischen Ansprüche. Eine Rechts­schutz­versicherung verteidigt jedoch Ihre Rechte und kümmert sich somit um Ihre Ansprüche.

Ausführlicher erklärt: Ihre Haft­pflicht­versicherung kommt zum Zug, wenn gegen Sie Schaden­ersatz­ansprüche gestellt werden, beispielsweise, weil Sie beim Transportieren ihres Schrankes unbeabsichtigt das Auto des Nachbarn zerkratzen. Werden unberechtigte Schadene­rsatz­ansprüche gestellt, wehrt Ihre Haft­pflicht­versicherung diese ab. Entsteht daraus ein Rechtsstreit, führt Ihre Haft­pflicht­versicherung diesen Prozess (passiver Rechtsschutz). Der Rechtsschutz kommt hingegen zum Zug, wenn Sie der Besitzer des zerkratzten Autos sind und die Haft­pflicht­versicherung sich weigert den Schaden zu übernehmen, beispielsweise, weil diese Ihnen eine Mitschuld vorwirft. Dann verhandelt Ihre Rechts­schutz­versicherung mit der Haft­pflicht­versicherung, damit Sie angemessen entschädigt werden (aktiver Rechtsschutz).

Zu weiteren Fragen rund um den Rechtsschutz
83% aller Arbeitnehmer sind zufrieden mit ihrem Job.
JUSTIS GmbH
Rte de Pallatex 7b
1163 Etoy
service@justis.ch