Welche Unterlagen können Sie verlangen?
Das Einsichtsrecht umfasst grundsätzlich die Sie betreffenden Behandlungsunterlagen. Angaben über Drittpersonen, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, und wenige ausschliesslich persönliche Arbeitsnotizen der Gesundheitsfachperson können ausgenommen oder geschwärzt werden.
So verwenden Sie die Vorlage
- Bezeichnen Sie Praxis, Klinik oder Spital möglichst genau.
- Geben Sie an, ob Sie das vollständige Dossier oder Unterlagen aus einem bestimmten Zeitraum wünschen.
- Wählen Sie eine sichere Zustellungsform oder die Einsicht vor Ort.
- Legen Sie den verlangten Identitätsnachweis bei.
Frist und Kosten
Nach dem eidgenössischen Datenschutzrecht ist die Auskunft grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zu erteilen und in der Regel kostenlos. Kann die Frist nicht eingehalten werden, muss die verantwortliche Stelle informieren. Ausnahmsweise entstehende Kosten sollten vorab angekündigt und begründet werden.
Welches Recht gilt?
Bei privaten Praxen und Kliniken gilt grundsätzlich das eidgenössische Datenschutzgesetz. Für kantonale Spitäler können kantonale Datenschutz- und Gesundheitsgesetze massgebend sein. Die Vorlage verlangt Kopien oder Einsicht, nicht die Originalakte. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.